Donnerstag, 3. Januar 2013

Hat Deutschland aus seiner unrühmlichen Vergangenheit nichts gelernt?


Andrea  Jacob berichtet in einer Artikelserie, wie mithilfe von Psychiatrisierung in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft für “Ruhe und Ordnung” gesorgt wird. Wie anders soll man auch verstehen, wenn ein Herr Mollath in eine Anstalt gesperrt wird, nachdem er die Methoden der Bankster anprangerte, oder Steuerfahnder nach der gleichen Methode gemobbt werden, als sie auf der Spur von Steuersündern waren, die scheinbar nicht belangt werden sollen.


Hat Deutschland aus seiner unrühmlichen Vergangenheit nichts gelernt?

Wiederholt finden sich in den letzten Jahren Bürgerrechtler in der Psychiatrie wieder. Immer wieder werden unbequeme Bürger, die Missstände aufdecken und öffentlich machen, mit Hilfe willfähriger Gutachter fehldiagnostiziert oder gar in der Psychiatrie inhaftiert und zwangsmedikamentiert. So wird z. B. seit dem 14.06.2007 der Bürgerrechtler Rüdiger J. in der Psychiatrie in Regensburg festgehalten, weil er mit beachtlichem Eifer die Prinzipien einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eingefordert hat. Vor allem aber hat er in seinem Blog und in Online-Zeitungen die politische Unabhängigkeit von Richtern und die Einhaltung von Recht und Gesetz durch die deutsche Richterschaft verlangt.

Bürger, die die Einhaltung des Grundgesetzes fordern, werden von deutschen Richtern – meist unter Zuhilfenahme williger Gutachter und Staatsanwälte – psychiatrisiert oder willkürlich kriminalisiert.

Eine traurig führende Stellung hält Hessen in der Statistik willkürlicher Gerichtsurteile inne. Der Fall Jörg Bergstedt aus Mittelhessen beschäftigte schon das Bundesverfassungsgericht. In der Fülle ergangener Urteile findet sich auch die Bezeichnung „Nazi-Methoden“, die Richter des Amts- und Landgerichts Giessen hatten versucht den Schutzhaftparagrafen aus der Nazizeit gesetzwidrig wiederzubeleben: OLG Frankfurt Az. 20 W 221/06 wegen LG – und AG Gießen- “Da das Instrument des Gewahrsams während der Nazizeit äußerst massiv missbraucht wurde, sollte es durch die Tatbestandsmerkmale „ unerlässlich“ und „ unmittelbar bevorstehend“ rechtlich unmöglich gemacht werden, dass die Vorschrift zu einer Ermächtigung zum sog. Vorbeugegewahrsam (früher: Schutzhaft) ausgeweitet wird (Hornmann, § 32 HSOG Rn 16 und 3).” und fügt dann in Bezug auf den Entscheid AG Gießen an:  – “Diese Voraussetzungen lagen hier von Anfang an sämtlich nicht vor.”
Oft reichen Lappalien aus, um willkürlich eine Falschdiagnose zu erhalten. So kann es genügen, dass ein Bürger rügt, dass offenbar wissentlich auf Basis falscher Unterlagen gegen ihn entschieden wurde. So will der Bürger den Beweis antreten und dem Gericht oder der Staatanwaltschaft seinen Fehler nachweisen. Von Reue seitens der Behörden jedoch keine Spur.

Um den Fehler zu vertuschen, droht man mit Inhaftierung, mit Psychiatrisierung und versucht systematisch den Bürger finanziell mit Gutachterkosten, Gerichtskosten, Zwangsgelder u. a. finanziell zu ruinieren. So erging es in Hessen auch dem promovierten Professor Christidis, der um den Umgang mit seinen beiden Söhnen kämpfte, der ihm mit fadenscheinigen Begründungen sukzessive gekürzt wurde.